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Rechtliche Auseinandersetzung außergerichtlich beigelegt
In den letzten Jahren gab es bundesweit kontrovers geführte Diskussionen um die Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln und um die damit verbundenen Erhöhungen der Gaspreise. Nach zahlreichen gerichtlichen Verfahren gibt es mittlerweile auch verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofs zu dieser Thematik. Viele Detailfragen in dieser sehr komplexen Diskussion sind nach wie vor umstritten.
Im Sinne der Erdgaskunden von DEW21 führten der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. und DEW21 in den letzten Monaten ausführliche Gespräche um die rechtliche Auseinandersetzung in Dortmund für die Vergangenheit einvernehmlich zu beenden.
Unter Einbeziehung des Mieter und Pächter e.V.- Mieterschutzverein- und der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Dortmund e.V. wurde nun am runden Tisch ein Vergleich geschlossen, den alle Parteien für verbraucherfreundlich und gangbar erachten:
DEW21 bietet den betroffenen Kunden (Unser Erdgas.spezial und Unser Erdgas.online) eine Rückerstattung in Form einer Gutschrift an. Für 24 Monate erhalten sie eine Reduzierung des Gaspreises in Höhe von 0,339 Cent/kWh brutto auf ihren Jahresverbrauch. Die Jahresrechnung für einen typischen Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh sinkt so zweimal um 67,80€. Das Angebot gilt auch für ehemalige Kunden, die noch nach dem 01.04.2007 ihr Gas von der DEW21 erhalten haben und für die aktuellen Kunden der Tarife Unser Erdgas.pur, Unser Erdgas.aktiv und Unser Erdgas maxi, wenn diese einem Vertragswechsel für 24 Monate zustimmen.
Der Mieter und Pächter e.V. erklärt durch den 1. Vorsitzenden, Robert Punge: „Wir halten den gefundenen Kompromiss für praxisbezogen, und verbrauchernah, erspart er doch den Kunden und DEW 21 langwierige gerichtliche Verfahren. Seine Entscheidung über das Angebot muss der einzelne Kunden natürlich trotzdem selbst treffen."
Das ist für DEW21-Kunden eine unterm Strich wirtschaftlich vernünftige Lösung im Streit um die Gaspreise für die Vergangenheit, ganz im Zeichen des Wettbewerbs“, bewertet Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Michael Mönig das Verhandlungsergebnis. Darüber hinaus sei der Verzicht auf jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen ein neuer pragmatischer Ansatz, der in der Energieversorgung bundesweit Schule machen sollte.
Für den Mieterverein Dortmund u. Umgebung e.V. stellt der Geschäftsführer Rainer Stücker fest: "Die erzielte außergerichtliche Einigung ist der Höhe nach ein akzeptabler Kompromiss, verpflichtet die DEW21 vor allem zur Erstattung an alle Betroffenen, egal ob Widerspruch gegen Abrechnungen eingelegt wurde oder nicht. Deshalb empfehlen wir die Annahme; Musterprozesse sind nicht mehr erforderlich."
In den nächsten Tagen wird DEW21 alle Kunden anschreiben und über die Details informieren. Für Rückfragen steht den Kunden die telefonische Anlaufstelle DEWdirekt unter 01801.440044 (dt. Festnetz: 3,9 Ct/Min.; Mobilfunk: max 42 ct/Min.) montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Das DEW21-Kundenzentrum am Ostwall 51 ist montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Vor Ort in den Stadtteilen stehen die DEW21-Infomobile parat (Termine siehe: www.dew21.de).
Darüber hinaus bietet DEW21 eine Preisgarantie für die nächsten zwei Jahre an. In Zeiten jetzt wieder steigender Öl- und Energiepreise garantiert DEW21 damit für zwei Jahre den aktuellen Erdgaspreis.
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